Trauungen in der Dorfkirche Marienfelde

Unsere Anfangszeiten für Trauungen sind 13.00 Uhr, 14.30 Uhr oder 16.00 Uhr, Sonn- und Feiertags sind keine Trauungen in der Dorfkirche möglich. Termine erfragen Sie bitte in der Küsterei.

Der Trautermin ist erst verbindlich nach persönlicher Anmeldung unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in unserem Büro! Die Anmeldung muß bis  spätestens 4 Wochen vor dem Trautermin erfolgt sein.

Voraussetzungen:

Sie sind Gemeindeglied in der Kirchengemeinde Marienfelde?

Wenn sie in Marienfelde wohnen und der evangelischen Kirche angehören oder nach Marienfelde umgemeindet sind, sind sie Mitglied der Kirchengemeinde Marienfelde. Dann stellen wir den /die Pfarrer/in sowie den/die Organisten/in.

Sie sind Mitglied einer anderen Kirchengemeinde?

Dann müssen Sie den/die Pfarrer/in aus Ihrer Gemeinde sowie den/die Organisten/in Ihrer Gemeinde mitbringen. Alle weiteren Bedingungen erfragen Sie bitte in der Küsterei.

Erforderliche Unterlagen:

beide Personalausweise der Brautleute

Unterlagen über Taufe und Konfirmation

Abmeldung der Wohnsitzkirchengemeinde( Dimissoriale) -wenn nicht Gemeindeglied in Marienfelde­

Bescheinigung vom Standesamt (Aufgebot) oder Heiratsurkunde (wenn bereits getraut)

Persönliche Daten der Eltern der Brautleute (Name, Geb.datum, Anschrift, Konfession) für die Eintragung in unsere Kirchenbücher

Einige oft gestellte Fragen zur Trauung:

-Mein Partner/meine Partnerin ist nicht in der Kirche, können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem die Ehe unter Gottes Gebot und Verheißung gestellt wird. Bei der Trauung wird in der Regel vorausgesetzt, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören. Wenn nur eine/r der evangelischen Kirche angehört klären Sie im Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin was dies für Ihre Trauung bedeutet. Ist keiner der Brautleute Mitglied der evangelischen Kirche, kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden.

-Kann die Braut vom Vater in die Kirche geführt werden?

Dieser Ritus ist bekannt aus Film und Fernsehen, entspricht jedoch in keiner Weise dem evangelischen Trauverständnis. Der Ritus bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater/Vormund geschlossen wird. Nach diesem Rechtsverständnis gilt die Frau einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes. Damit steht dieser Ritus nicht nur in krassem Gegensatz zur verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann und natürlich dem heutigen Lebensgefühl von Frauen, sondern auch zum evangelischen Trauverständnis. Ein Ritus, der die Frau zum Gegenstand herabwürdigt, kommt deshalb für den evangelischen Traugottesdienst nicht in Frage und ist auch in der katholischen Kirche nicht üblich. Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe vor dem Staat, also auf dem Standesamt geschlossen wird. Die Brautleute kommen also bereits als verheiratete Ehepartner zur Kirche, wo mit ihnen der Gottesdienst anlässlich ihrer Eheschließung gefeiert wird.

-Darf während des Gottesdienstes fotografiert werden?

Fotografieren und Filmen ist in der Kirchengemeinde Marienfelde während eines Gottesdienstes grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahme: Eine von der Familie autorisierte Person darf von der Empore ohne Zuhilfenahme von Lichtquellen Videoaufnahmen machen.

-Dürfen Blumen gestreut werden?

Blumen dürfen nur außerhalb der Dorfkirche gestreut werden. Konfetti, Glimmer u.ä. darf nicht gestreut werden.

-Darf Reis gestreut werden?

Reis ist für viele Menschen auf dieser Welt oft das einzige Lebensmittel, das sie haben. Aus diesen Gründen ist das Streuen von Reis in unserer Gemeinde untersagt.

-Wer sorgt für den Blumenschmuck?

Für den Blumenschmuck auf dem Altar sorgen wir. Näheres erfragen Sie bitte in der Küsterei. Der Blumenschmuck ist eine Altargabe und verbleibt dort. Weitere "Dekorationen" sind nicht gestattet.

-Können die Stühle oder Bänke anders gestellt werden?

Es ist nicht möglich, die Sitzordnung zu verändern.

-Kann als Trauspruch auch ein nicht biblischer Vers genommen werden?

Der Trauvers ist ein biblisches Wort, dass der Trauansprache zugrunde liegt. Sinn einer Predigt ist es, die biblischen Aussagen in unseren heutigen Lebenszusammenhang, im Fall einer Trauansprache in die Situation des Anfangs eines neuen Lebensabschnittes, hineinzuverkündigen. Was eine Pfarrerin/ein Pfarrer predigt sind keine allgemeinen Lebensweisheiten, sind auch keine netten und verbindlichen Worte sondern der Versuch deutlich zu machen, wie sich unser Leben von der biblischen Botschaft her gestalten lässt.

Diesem Grundsatz folgen auch alle anderen liturgischen Entscheidungen, die den Ablauf des Gottesdienstes betreffen und die vom Pfarrer/von der Pfarrerin letztgültig getroffen werden.

Link zu Trausprüchen:www.ev-kirchengemeinde-marienfelde.de/content/service/biblischer-spruch.php