Der Gemeindekirchenrat

Wie in jeder Kirchengemeinde gibt es einen Gemeindekirchenrat. Seine Mitglieder werden von den Gemeindegliedern für jeweils 6 Jahre gewählt, wobei die Pfarrerin / der Pfarrer der Kirchengemeinde per Amt dem Gemeindekirchenrat angehören. In den Gemeindekirchenrat kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, das mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung.

Der Gemeindekirchenrat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Gemeindekirchenrat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens (s. Grundordnung der EKBO). Die Aufgaben eines Gemeindekirchenrates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt MitarbeiterInnen ein und ist vor allem für das geistliche Leben der Gemeinde verantwortlich.

Als Vorsitzende/n wählt der Gemeindekirchenrat ein Mitglied aus seiner Mitte. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer sind die Mitglieder des Gemeindekirchenrates Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. Um die Arbeit des Gemeindekirchenrates besser bewältigen zu können, bildet der Gemeindekirchenrat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Gemeindekirchenrat angehören.

Der Gemeindekirchenrat wurde am 4. November 2007 gewählt und setzt sich heute zusammen aus:

Tosca Großnick 

Doris Großkopf

Christine Mark

Hildegund Fischer

Monika Hansen

Dr. Jutta Wagner

Jörn Galuba

Miriam Wojakowska

Margarete Wegner

 

Christoph Wolff

  Die nächste Gemeindekirchenratswahl findet am 20.10.2013 statt.